Wer ist für den ÖPNV-Zuschuss berechtigt?

Der ÖPNV-Zuschuss gilt für alle Arbeitnehmer und Leiharbeiter.

 

Ist das ÖPNV-Ticket nur für Arbeitswege gültig?

Es ist für alle Fahrten gültig, sowohl Arbeitswege als auch private Fahrten im Verbundnetz.

 

Welche Tickets können bezuschusst werden?

Wochen-, Monats-, Jahrestickets sowie Ermäßigungskarten (z.B. Bahncard) können bezuschusst werden.

 

Unterliegen von Dritten gewährte Rabatte der Besteuerung?

Nein von Dritten gewährte Rabatte / Preisvorteile sind steuerfrei.

 

Kann ich mein Ticket übertragen?

Ja eine Übertragung der Fahrberechtigung ist möglich und schließt die Steuerbefreiung nicht aus.

 

Kann das ÖPNV-Ticket für alle verbundnetzte verwendet werden?

Ja das bezuschusste ÖPNV-Ticket ist für alle Verbundnetzte anwendbar.

 

Welche Verkehrsmittel können genutzt werden?

Alle Verkehrsmittel aus dem Nahverkehr, ausgenommen sind hierbei ICE, IC, EC und Fernbusse.

 

Wie hoch kann die Bezuschussung sein?

Der Zuschuss kann maximal in Höhe des Ticketpreises vergeben werden.

 

In welchem Zahlungsrhythmus wird die Bezuschussung gewährt?

Ein monatlicher oder jährlicher Zuschuss durch den Arbeitgeber ist hier möglich.