50 EUR im Monat - steuerfrei!

Sachbezug

MIT HR-Benefit begeistern sie ihre Mitarbeitenden!

Steigern Sie die Mitarbeiterzufriedenheit, indem Sie Ihren Mitarbeitenden bis zu 600 € im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei als Sachzuwendungen auszahlen.

 

Sachbezüge stellen eine Zusatzleistung dar, die während des Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitgeber gewährt wird und dem Mitarbeitenden einen geldwerten Vorteil bietet.

 

Um einen geldwerten Vorteil handelt es sich dann, wenn die Mitarbeitenden einen geringeren Preis für ein Produkt oder Dienstleistung am Abgabeort zahlen müssen als der üblich festgelegte Endpreis.

 

Beim Sachbezug greift der geldwerte Vorteil allerdings nicht bei Zahlung des Entgeltes, sondern erst bei Erhalt der Waren oder Dienstleistungen. Man spricht von Sachlohn.

 

Der Sachbezug kann nach § 8 Abs. 1 Satz 11 EStG individuell genutzt werden:

  • Prepaid-Gutscheinkarte ohne Kreditfunktion für Tanken, Shoppen, Essen (Warengutscheine)
  • Begrenzung der Zahlungsmöglichkeiten auf den PLZ-Bereich zur Unterstützung der lokalen Geschäfte

Und das Beste dabei ist, dass die Mitarbeitenden das Guthaben für größere Anschaffungen ansammeln können, bis der gewünschte Betrag erreicht ist. Neben den Warengutscheinen ist auch eine Zahlung des Sachbezugs für besondere Anlässe denkbar (R19.6 Abs 1 LStR 2015).

 - Siehe Geschenkepauschale-

Für Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit, Geburt eines Kindes, usw. können Sie Ihren Mitarbeitenden maximal 4 x 60 € im Jahr gewähren. Sofern der monatliche Betrag in Höhe von 50 € nicht überschritten wird, ist der Sachbezug für Sie steuer- und sozialversicherungsfrei.

 

Sachzuwendungen bieten ein gutes Werkzeug Ihre Mitarbeitenden für außergewöhnliche Leistungen (Bonus für gute Leistungen, lange Dienstzugehörigkeit, wenige Krankheitstage, usw.) zu belohnen.

 

So stärken Sie die Mitarbeitermotivation und binden Ihre Mitarbeitenden langfristig an Ihr Unternehmen.