Geschenke erhalten die Freundschaft

Geschenkepauschale

eine (steuerfreie) aufmerksamkeit, die den unterschied macht!

Aufgrund persönlicher Anlässe (z.B. Geburtstag, Firmenjubiläum, Heirat, Geburt eines Kindes etc.) kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine sog. ,,Aufmerksamkeit" im Wert von maximal 60 EUR inkl. Umsatzsteuer in Form eines Sachbezugs steuerfrei gewähren (R19.6 Abs 1 LStR 2015).

 

Maximaler Betrag:

60 EUR brutto (inkl. USt.) pro persönlichen Anlass

Theoretisch gibt es keine mengenmäßige Obergrenze. Wir empfehlen, dies nicht mehr als 4 mal pro Jahr einzusetzen.

 

Lohnsteuer:

Aufmerksamkeiten gehören nicht zum Arbeitslohn, d.h. sie können neben der steuerfreien 50 EUR Sachbezugsfreigrenze gewährt werden. Es können auch mehrere persönliche Ereignisse in einem Monat sein (z.B. Geburtstag und Heirat im Mai)

Der Zufluss muss in dem Monat stattfinden, in dem das Ereignis stattfindet.

 

Sozialversicherung:

Aufmerksamkeiten bleiben auch beitragsfrei.

Besondere Hinweise:

Somit können alle Mitarbeitenden eine Aufmerksamkeit z. B. zum Geburtstag erhalten und nicht nur ein paar Auserwählte.

Die Zahlung erfolgt auf die Guthaben Karte.

 

Wenn gewünscht, kann eine Geburtstagsautomatik für den Mitarbeitenden eingerichtet werden.